Quelle: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/0_lua/
Aus dem Vorwort:
Die Durchführung einer repräsentativen, aufgabenorientierten und rechtlich nicht zu beanstandenden Probenahme ist der erste Teilschritt jeder analytischen Untersuchung. Ihr kommt eine besondere Bedeutung zu, da Fehler bei der Probenahme in der Regel selbst durch aufwendigste analytische und statistische Maßnahmen nicht mehr korrigierbar sind. Andererseits sind diese Fehler häufig mit geringem Aufwand zu erkennen und zu beseitigen. Die apparativen Kosten zur Erzielung einer repräsentativen Probe sind darüber hinaus im Vergleich zu den Kosten im Laborbereich sehr gering.
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.