Becken-Bauarten 02 Lehrsätze
1. Zitat DIN 19643, Abschnitt 4: „Für die Desinfektion wurde eine Keimtötung an Pseudomonas aeruginosa von vier Zehnerpotenzen innerhalb von 30 s zugrunde gelegt.“ Auch wenn man denkt, dieser Satz hätte keinen Bezug zu den Schwimm-Becken: Er ist die Grundlage jeder weiteren Betrachtung! Dieser Lehrsatz beschreibt die Wirkung des Desinfektionsmittels Chlor bei einer Konzentration zwischen 0,3 und 0,6mg/l. Alle weiteren Sätze bauen sich auf diese Grundlage auf. Dieser Lehrsatz gilt natürlich auch für die Wasseraufbereitung.