Voransicht – Vom Handwerk des Kalibrierens!
veröffentlicht in: Das Schwimmbad und sein Personal, Heft 10/2018 Zum Download für eingetragene Mitglieder: [wpdm_package id=’3008′]
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Vom Handwerk des Kalibrierens und den vielen Fallstricken um diese täglichen Handgriffe. In jeder Wasseraufbereitungs-Anlage eines öffentlichen Schwimmbades muss es getan werden: Das Messen und Protokollieren der chemischen Wasserwerte. Auch in den vergangenen Beiträgen haben wir es oft thematisiert, aber immer nur am Rande und nicht konzentriert auf die Tätigkeit des Kalibrierens.
Wenn von Desinfektion gesprochen wird, dann denken die meisten Menschen sofort an „Chlor“. Dabei wird häufig übersehen, dass Chlor in unterschiedlichen Formen vorkommt. Während das rechte Auge mit „Freiem Chlor“ für Infektionen geschützt werden kann, ist das linke Auge vielleicht die Folge von Gebundenem Chlor und seinen Kindern in der Luft. Dieses Gebundene Chlor ist der Grund für den schlechten Geschmack und Geruch in der Luft – hat aber sehr wenig mit der Desinfektion oder unserem Schutz zu tun. Membranbedeckte Sensoren können auch diese Gattung des Chors erfassen.
Tutorial zur Auswahl Membranbedeckter Amperometrischer Sensoren mit ausführlichen Erläuterungen der Parameter. In dieser Tabelle können Sie den passenden Sensor auswählen. In der Fußzeile der Tabelle können Filter eingeschrieben werden, die die Anzahl der Zeilen einschränkt. Beachten Sie bitte auch die Informationen, die in den rechten Spalten durch horizontales Scrollen sichtbar werden. Informieren Sie sich in den Feldern Mess-Größe, Untergruppe, Mess-Bereich, Mess-Wasser, Druck, pH-Bereich, Temperatur, Querempfindlichkeit, Reaktionszeit, Anschlüsse, Downloads, über die vorhandenen Möglichkeiten und Bedingungen.
Unfallverhütungsvorschrift Chlorung von Wasser UVV d5 mit Markierungen, Geltungsbereich § 1. (1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für – Chlorungsanlagen und -verfahren, bei denen Chlorverbindungen oder Chlor in Wasser eingebracht werden, – Aufstellungsräume von Chlorungsanlagen, – Lagerräume für die zur Chlorung verwendeten Stoffe.
Zu § 1 Abs. 1: Für ortsbewegliche Druckbehälter gilt im Übrigen die „Verordnung über ortsbewegliche Behälter und Füllanlagen für Druckgase (Druckbehälterverordnung)“.
(2) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für – ortsfeste Druckbehälter, – Laboratoriumsarbeiten mit Chlor oder Chlorverbindungen.
Trinkwasserdesinfektion, Prüfung der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln, Fortbildung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, 24. März 2011, Berlin, Andreas Grunert, Ziel einer Desinfektion ist die Abt Ziel einer Desinfektion ist die Abtötung oder Inaktivierung von Krankheitserregern (Bakterien, Viren und Parasiten) sowie unspezifischen (nicht pathogenen) Mikroorganismen
Geltungsbereich der neuen Biozidverordnung, 2013, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, baua:, Lena Gruhn Am 1. September 2013 löst die neue Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 die bisherige Richtlinie 98/8/EG ab. Die neue Verordnung ermöglicht neue Zulassungsverfahren, zum Beispiel die Unionszulassung oder die Zulassung von Produktfamilien. Für Produkte mit einem günstigen Umwelt- und Gesundheitsprofil ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Außerdem werden jetzt auch mit Bioziden behandelte Waren erfasst. Neben neuen Kennzeichnungsvorschriften dürfen diese nur Wirkstoffe enthalten, die in der Europäischen Union verkehrsfähig sind.
Am 1. September 2013 löst die neue Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 die bisherige Richtlinie 98/8/EG ab. Die neue Verordnung ermöglicht neue Zulassungsverfahren, zum Beispiel die Unionszulassung oder die Zulassung von Produktfamilien. Für Produkte mit einem günstigen Umwelt- und Gesundheitsprofil ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Außerdem werden jetzt auch mit Bioziden behandelte Waren erfasst. Neben neuen Kennzeichnungsvorschriften dürfen diese nur Wirkstoffe enthalten, die in der Europäischen Union verkehrsfähig sind.
Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von organischen Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (KTW-Leitlinie)
1 Anwendungsbereich, 1.1 Gültigkeit dieser Leitlinie, Diese Leitlinie stellt hygienische Anforderungen an Kunststoffe und Silikone, die im Kontakt mit Trinkwasser verwendet werden. Diese Leitlinie ersetzt die KTW-Leitlinie vom 07. Oktober 2008. Sie kann für die hygienische Beurteilung von Kunststoffen, wie Polyethylen, Polypropylen, Polybuten, Polyvinylchlorid, nachchloriertes Polyvinylchlorid, vernetztes Polyethylen, Polyamid, Polyurethan, Polyester, sowie Silikone angewendet werden. Sie enthält zusätzlich Vorgaben zur Bewertung der Prüfung nach DIN EN 16421 für den Nachweis der hygienischen Unbedenklichkeit hinsichtlich eines mikrobiellen Bewuchses.
1. Zitat DIN 19643, Abschnitt 4: „Für die Desinfektion wurde eine Keimtötung an Pseudomonas aeruginosa von vier Zehnerpotenzen innerhalb von 30 s zugrunde gelegt.“ Auch wenn man denkt, dieser Satz hätte keinen Bezug zu den Schwimm-Becken: Er ist die Grundlage jeder weiteren Betrachtung! Dieser Lehrsatz beschreibt die Wirkung des Desinfektionsmittels Chlor bei einer Konzentration zwischen 0,3 und 0,6mg/l. Alle weiteren Sätze bauen sich auf diese Grundlage auf. Dieser Lehrsatz gilt natürlich auch für die Wasseraufbereitung.