Dokument Unfallverhütungsvorschrift Chlorung von Wasser

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Unfallverhütungsvorschrift Chlorung von Wasser UVV d5 mit Markierungen, Geltungsbereich § 1. (1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für – Chlorungsanlagen und -verfahren, bei denen Chlorverbindungen oder Chlor in Wasser eingebracht werden, – Aufstellungsräume von Chlorungsanlagen, – Lagerräume für die zur Chlorung verwendeten Stoffe.
Zu § 1 Abs. 1: Für ortsbewegliche Druckbehälter gilt im Übrigen die „Verordnung über ortsbewegliche Behälter und Füllanlagen für Druckgase (Druckbehälterverordnung)“.
(2) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für – ortsfeste Druckbehälter, – Laboratoriumsarbeiten mit Chlor oder Chlorverbindungen.

Dokument Prüfung der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln

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Trinkwasserdesinfektion, Prüfung der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln, Fortbildung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, 24. März 2011, Berlin, Andreas Grunert, Ziel einer Desinfektion ist die Abt Ziel einer Desinfektion ist die Abtötung oder Inaktivierung von Krankheitserregern (Bakterien, Viren und Parasiten) sowie unspezifischen (nicht pathogenen) Mikroorganismen

Dokument Geltungsbereich der neuen Biozidverordnung baua:

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Geltungsbereich der neuen Biozidverordnung, 2013, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, baua:, Lena Gruhn Am 1. September 2013 löst die neue Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 die bisherige Richtlinie 98/8/EG ab. Die neue Verordnung ermöglicht neue Zulassungsverfahren, zum Beispiel die Unionszulassung oder die Zulassung von Produktfamilien. Für Produkte mit einem günstigen Umwelt- und Gesundheitsprofil ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Außerdem werden jetzt auch mit Bioziden behandelte Waren erfasst. Neben neuen Kennzeichnungsvorschriften dürfen diese nur Wirkstoffe enthalten, die in der Europäischen Union verkehrsfähig sind.

Dokument Die neue Biozid-Verordnung baua:

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Am 1. September 2013 löst die neue Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 die bisherige Richtlinie 98/8/EG ab. Die neue Verordnung ermöglicht neue Zulassungsverfahren, zum Beispiel die Unionszulassung oder die Zulassung von Produktfamilien. Für Produkte mit einem günstigen Umwelt- und Gesundheitsprofil ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Außerdem werden jetzt auch mit Bioziden behandelte Waren erfasst. Neben neuen Kennzeichnungsvorschriften dürfen diese nur Wirkstoffe enthalten, die in der Europäischen Union verkehrsfähig sind.

Dokument Die KTW-Leitlinie

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Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von organischen Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (KTW-Leitlinie)
1 Anwendungsbereich, 1.1 Gültigkeit dieser Leitlinie, Diese Leitlinie stellt hygienische Anforderungen an Kunststoffe und Silikone, die im Kontakt mit Trinkwasser verwendet werden. Diese Leitlinie ersetzt die KTW-Leitlinie vom 07. Oktober 2008. Sie kann für die hygienische Beurteilung von Kunststoffen, wie Polyethylen, Polypropylen, Polybuten, Polyvinylchlorid, nachchloriertes Polyvinylchlorid, vernetztes Polyethylen, Polyamid, Polyurethan, Polyester, sowie Silikone angewendet werden. Sie enthält zusätzlich Vorgaben zur Bewertung der Prüfung nach DIN EN 16421 für den Nachweis der hygienischen Unbedenklichkeit hinsichtlich eines mikrobiellen Bewuchses.

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